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VGH Bayern, 27.05.1992 - 4 B 90.3073 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 22.06.2007 - 4 B 05.3239
Kurbeitrag auch für Begleitpersonen eines Patienten
Sind die Umstände des Verweilens nicht genau feststellbar, was etwa bei einem Aufenthalt ausschließlich aus beruflichen oder familiären Gründen anzunehmen ist, spricht eine widerlegbare Vermutung für den Kuraufenthalt (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 RdNr. 251; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341, ZKF 2007, 117/118). - VG Augsburg, 29.02.2024 - Au 2 K 22.1216
Kommunalabgabenrecht, Kurbeitrag, unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung:, formelle …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es zur Entstehung der Kurbeitragspflicht nicht notwendig ist, dass der Kur- und Erholungszweck das ausschließliche Motiv für den Aufenthalt ist; dieses darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 Rn. 252 unter Tz. 1; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 sowie U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239). - VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341
Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Bayern, 30.01.2008 - 4 B 05.3218
Kurbeitrag; Zweitwohnung; Zweitwohnungsinhaber; Pauschalierung; Aufenthaltszweck; …
Dabei ist freilich zu berücksichtigen, dass es zur Entstehung der Kurbeitragspflicht nicht notwendig ist, dass der Kur- und Erholungszweck das ausschließliche Motiv für den Aufenthalt ist; dieses darf nur nicht völlig in den Hintergrund treten (BayVGH, U.v. 27.5.1992 - 4 B 90.3073, GK 1992 RdNr. 252 unter Tz. 1; U.v. 4.5.2006 - 4 BV 06.341 sowie U.v. 22.6.2007 - 4 B 05.3239 ).